EU-Label zur gesetzlichen Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Amtlicher Hinweis der Europäischen Kommission nach Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die wir an Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union verkaufen, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Lieferung. Diese Rechte stehen Ihnen unabhängig von einer zusätzlichen Herstellergarantie zu und sind für Sie kostenlos.

Wann greift die Gewährleistung?

Die Gewährleistung greift, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert. Maßgeblich ist, ob der Mangel bereits bei Lieferung vorlag — auch wenn er erst später erkennbar wird.

Welche Rechte haben Sie?

Zunächst können Sie kostenlose Nachbesserung oder eine kostenlose Ersatzlieferung verlangen. In bestimmten Fällen kommen außerdem eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises in Betracht.

Was Sie tun sollten

Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor — Quittung, Rechnung oder Kontoauszug genügen.

Sie erreichen uns unter kundenservice@wildegrillerei.de.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu Ihren Verbraucherrechten in der EU finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission: europa.eu/youreurope/garantien